Tipp der Woche
Früher raus?
Altersteilzeit: Was noch geht, hängt von der Branche ab
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Zeit, um das Leben zu genießen: Wer hart gearbeitet hat, möchte oft früher aussteigen. Foto: Powers |
Der politische Schlagabtausch über das „Ende der Altersteilzeit“ ist inzwischen weitgehend vorbei. Was im medialen Wirbel oft untergegangen ist: Die Altersteilzeit gibt es nach wie vor! Und sie wird sogar nach wie vor staatlich subventioniert – wenn auch nicht mehr so kräftig wie früher.
Der politische Schlagabtausch über das „Ende der Altersteilzeit“ ist inzwischen weitgehend vorbei. Was im medialen Wirbel oft untergegangen ist: Die Altersteilzeit gibt es nach wie vor! Und sie wird sogar nach wie vor staatlich subventioniert – wenn auch nicht mehr so kräftig wie früher.
Klare Sache, dass es mit dem massiven Anreiz zur millionenfachen Frühverrentung bei uns ein Ende haben musste: Wo die Bevölkerung zugleich altert und schrumpft, müssen alle länger ran. Folgerichtig ist die milliardenschwere Förderung der Altersteilzeit durch die Agentur für Arbeit Ende 2009 ausgelaufen.
Kein individueller Rechtsanspruch
Klar aber auch, dass es zum Beispiel für Nachtschichtarbeiter schwierig sein kann, bis zum Rentenbeginn durchzuhalten.
Welche Möglichkeiten Arbeitnehmer jetzt noch haben, früher auszusteigen, hängt nicht zuletzt von der Branche ab: Während zum Beispiel für die Metaller ein spezieller neuer Tarifvertrag Regeln für die Altersteilzeit vorgibt, haben andere Industriezweige keine Regelung mehr.
Wenn es weder einen Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung gibt, kann im Prinzip jeder Beschäftigte ganz individuelle Vereinbarungen mit dem Betrieb schließen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es freilich nicht.
In der Praxis wählen rund 90 Prozent der Altersteilzeit-ler das Blockmodell: Sie arbeiten also die erste Hälfte ihrer Altersteilzeit volle Pulle weiter, die zweite Hälfte dann gar nicht mehr.
Wobei sie nicht etwa die ganze Zeit von einem halben Gehalt leben müssen: Dafür sorgen die sogenannten „Aufstockungsbeträge“, die – in dieser Reihenfolge – tariflich, auf betrieblicher Ebene oder auch individuell vereinbart werden können.
Und hier greift nach wie vor eine oft übersehene staatliche Förderung: Die Aufstockungsbeträge fließen nämlich laut Gesetz steuer- und sozialabgabenfrei.
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