Tipp der Woche
Früher raus?
Altersteilzeit: Was noch geht, hängt von der Branche ab
Der politische Schlagabtausch über das „Ende der Altersteilzeit“ ist inzwischen weitgehend vorbei. Was im medialen Wirbel oft untergegangen ist: Die Altersteilzeit gibt es nach wie vor! Und sie wird sogar nach wie vor staatlich subventioniert – wenn auch nicht mehr so kräftig wie früher.
Rücksicht auf Schichtarbeiter
In Deutschlands größtem Industriezweig Metall und Elektro (M+E) können Altersteilzeitler nach Angabe von Gesamtmetall im Durchschnitt mit stolzen 87 Prozent ihres bisherigen Nettos rechnen. Das nötige Geld wird tariflich gegenfinanziert: Die Arbeitgeber und die Beschäftigten teilen sich die Extra-Kosten, die für einige ältere Kollegen fällig werden.
Besondere Rücksicht nehmen die Metaller auf Nacht- und Wechselschichtarbeiter sowie auf Menschen, die Jobs „unter besonders starken Umwelteinflüssen“ verrichten: Ist so jemand mindestens 57 Jahre alt und mindestens seit 12 Jahren im Betrieb, hat er einen vorrangigen Anspruch auf Altersteilzeit.
Alle anderen M+E-Beschäftigten müssen einerseits mindestens 61 Jahre alt sein und andererseits nach maximal vierjähriger Altersteilzeit sofort Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente haben. Das heißt: Für sie verschiebt sich ab 2012 der Termin für einen früheren Ausstieg Jahr um Jahr etwas nach hinten – wegen der schrittweisen Einführung der Rente mit 67.
Wichtig: Diese M+E-Regeln gelten nicht unbedingt in jedem Betrieb. Jedes einzelne Unternehmen kann für sich die Altersteilzeit generell ausschließen.
Thomas Hofinger
Info: Steuerfalle
Der Aufstockungsbetrag für Altersteilzeitler wird zwar ohne Abzüge ausgezahlt – er ist aber nicht ganz so „steuerfrei“, wie dieses Wort es vermuten ließe. Denn hier greift, wie zum Beispiel auch beim Kurzarbeitergeld, der sogenannte Progressionsvorbehalt: Das heißt, dass das normale Einkommen im Nachhinein einem etwas höheren Steuersatz unterworfen wird. In der Praxis wird daher oft im Folgejahr eine Steuernachzahlung fällig.
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