Tipp der Woche
Vorsicht beim Umsteuern
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen – aber man muss auf Details achten
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Zum Glück nur ein paar Kratzer: In dem Alter sind Blechschäden noch ziemlich egal ... Foto: pictonaut |
Bald geht es wieder los: Die Autoversicherer überschlagen sich mit Angeboten, um uns zum Wechsel zu bewegen. So ein Umsteuern zahlt sich nach wie vor oft aus: „Für ein und dieselbe Leistung kann der Preis bei einem teuren Anbieter rund doppelt so hoch sein wie bei einem günstigen“, weiß Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten.
Bald geht es wieder los: Die Autoversicherer überschlagen sich mit Angeboten, um uns zum Wechsel zu bewegen. So ein Umsteuern zahlt sich nach wie vor oft aus. „Für ein und dieselbe Leistung kann der Preis bei einem teuren Anbieter rund doppelt so hoch sein wie bei einem günstigen“, weiß Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten.
Seine Faustregel: Je schlechter die persönliche Schadensfreiheitsklasse ist und je mehr Kasko-Leistungen im Vertrag stehen, desto eher lohnt sich der Wechsel.
Im Kampf um neue Kunden zeichnen sich aber Bremsspuren ab. „Viele Versicherer waren in den letzten Jahren mit Kampfpreisen auf dem Markt, die sich so nicht mehr halten lassen“, meint ADAC-Pressesprecher Jochen Oesterle.
Modell-Vielfalt bei Kasko-Policen
Die Folge: Anbieter haben Leistungen abgespeckt, um die Preise niedrig halten zu können. „Die Bedingungen sind daher inzwischen vor allem im Kasko-Bereich sehr uneinheitlich, es gibt viele neue Tarifmodelle“, warnt Oesterle. „Die Verbraucher müssen also das Preis-Leistungs-Verhältnis unter die Lupe nehmen.“
Wer eine Kasko-Police hat, sollte zunächst genau prüfen, welchen Schutz er überhaupt noch benötigt. „Leistungen wie die sogenannte Neuwertentschädigung kosten Geld – sind aber bei älteren Autos überflüssig“, erklärt Versicherungsexperte Rudnik. „Und man sollte darauf achten, dass die Kasko-Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit voll leistet.“
Was beim Kleingedruckten sonst noch wichtig ist, steht in einem kostenlosen Merkblatt des Bundes der Versicherten, das Sie sich unter der Adresse tinyurl.com/6dszet2 aus dem Netz fischen können.
Neuer Tarif beim alten Anbieter
Die Versicherung kann man jedes Jahr wechseln. Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eingegangen sein – damit ist der 30. November der übliche Stichtag.
Laut Rudnik sollte man stets schriftlich kündigen – „idealerweise per Einschreiben mit Rückschein“.
Nach der Regulierung von Schäden oder auch bei Beitragserhöhungen hat man ein Sonderkündigungsrecht. Man kann dann innerhalb von einem Monat wechseln.
Auch mit dem alten Anbieter lässt sich günstiger fahren. „Oft spart man bereits, wenn man beim alten Versicherer auf einen preiswerteren Tarif umsteigt“, so Rudnik. Solche Neuheiten werden Altkunden aber nicht von alleine angeboten – also: Nachfragen!
Übrigens: Leistet man sich ein neues Auto, kann man dieses nach freier Wahl versichern. Der bisherige Vertrag läuft bei Verkauf (oder Stilllegung) des alten Wagens automatisch aus.
Silke Becker
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