Tipp der Woche
Dem Nachwuchs Geld schenken?
So gibt's mehr Zinsen ohne Steuer-Abzug
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Spannendes Spiel: Geschickten Umgang mit Geld kann man nicht früh genug üben. Foto: fotolia |
Wer spart, der beglückt mit seinen Zinsen oft auch den Finanzminister: Steuerfrei kann ein Single nur 801 Euro Kapitalerträge pro Jahr kassieren, Ehepaare genau doppelt so viel. Und über diese Grenze kommen ja viele im Laufe ihres Berufslebens. Hat man aber Kinder, kann man hier auf ganz legale Weise Steuern sparen.
Wer spart, der beglückt mit seinen Zinsen oft auch den Finanzminister: Steuerfrei kann ein Single nur 801 Euro „Kapitalerträge“ pro Jahr kassieren, Ehepaare doppelt so viel. Und über diese Grenze kommen viele im Laufe ihres Berufslebens. Hat man aber Kinder, kann man hier auf legale Weise Steuern sparen – was sich vor allem aufdrängt, wenn man ohnehin Geld für die lieben Kleinen zurücklegt.
„Bei jedem Kind bleibt ja ein eigenes Einkommen bis zu 8.004 Euro pro Jahr steuerfrei – und zusätzlich steht auch jedem Kind der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zu“, erläutert Nora Schmidt-Keßeler, die Hauptgeschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer.
Bescheinigung vorlegen
Schenkt man dem Nachwuchs also einen Teil des Ersparten, kann der die Zinsen steuerfrei kassieren.
Damit nun aber die Bank nicht ganz automatisch die Abgeltungsteuer abführt, muss man eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vorlegen: Diesen Zettel stellt das Finanzamt aus.
Auch die Schenkungsteuer ist kein Thema: „Eltern dürfen an jedes Kind innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro steuerfrei verschenken“, sagt Schmidt-Keßeler.
Achtung: Den Steuervorteil gibt es nur unter einer Bedingung. Das geschenkte Geld muss dem Kind dann auch tatsächlich gehören! „Das Konto muss auf den Namen des Kindes laufen, die Eltern dürfen nicht mehr auf das Guthaben zugreifen“, so die Expertin. Tricksen gilt nicht: Eine Verpflichtung des Kindes, das Geld in irgendeiner Form wieder an die Eltern zurückzuschenken (oder es ihnen zu leihen), sorgt dafür, dass das Finanzamt die Kapitalerträge doch wieder bei den Eltern ansetzt.
Genau rechnen muss man, wenn der Nachwuchs neben den Zinsen noch andere eigene Einkünfte hat. Ein Kind darf nämlich nach den Spielregeln der gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig nicht mehr als insgesamt 365 Euro pro Monat bekommen (für Mini-Jobber gelten 400 Euro). Sonst fliegt der Nachwuchs aus der beitragsfreien Familienversicherung – muss also eigene Krankenkassenbeiträge zahlen.
Einkommensgrenze beachten
Und noch etwas will bedacht sein: Hat ein volljähriges Kind nennenswerte Zinseinkünfte aus dem eigenem Vermögen, genügt oft schon eine normale Ausbildungsvergütung – und schon geht der Anspruch auf Kindergeld verloren. Und das ist dann richtig teuer für die Eltern.
Letztlich muss also jede Familie für sich selbst ermitteln, ob es sich lohnt, dem Nachwuchs frühzeitig Geld zu schenken.
Silke Becker
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