Hartz IV
Wer soll das alles kapieren?
Der Sozialstaat in der Bürokratie-Falle: Er nimmt zu viel Rücksicht auf Einzelfälle
Hartz IV sollte ein Befreiungsschlag für Deutschland sein: Der Staat wollte modern, einfach und unbürokratisch Hilfe gewähren. Doch das System will sich nicht einspielen. Die Sozialgerichte ertrinken in Klagen der Betroffenen. Einfach ist bei Hartz IV nur der Name. Eine Spurensuche.
Saal 21, 10.30 Uhr:
Franziska E. (22) hat ihr Jobcenter verklagt, weil es für vier Monate Hartz-IV-Bezug 720 Euro zurück will. Auf den ersten Blick scheint der Amtsbescheid korrekt: Es wurde ja rückwirkend die normale Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bewilligt, das Arbeitslosengeld I. Der Anspruch auf Hartz IV war damit hinfällig. Doch der Richter erkennt schnell: Die Behörde hat das Zuflussprinzip beim Einkommen verletzt.
Das Arbeitslosengeld I kam nämlich erst spät aufs Konto, im dritten Monat. Und da auch Arbeitslose von irgendwas leben müssen, war Hartz IV in den ersten beiden Monaten auch ohne Anspruch korrekt. Franziska E. muss nun nur 360 Euro zurückzahlen. Damit sie dabei Zeit hat, soll sie einen entsprechenden Antrag bei der Regionalkasse der Arbeitsagentur stellen.
Hartz-IV-Klagen sind für den Kläger gratis. Auch ein Anwalt wird fast immer über die Prozesskostenhilfe bezahlt. Auch die Medien tragen zu der Klageflut bei, sagt Howe: „Die Menschen lesen und hören ständig von einer umstrittenen und unfairen Reform. Umso kritischer hinterfragen sie die Arbeit der Jobcenter.“
Zu Recht: Jedes zweite Verfahren endet erfolgreich. Bei Hartz IV steckt der Teufel im Bescheid: Die Jobcenter, die die Rechtstraditionen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter einen Hut bringen müssen, ringen auch im sechsten Jahr weiter um akzeptable Qualität.
„Viele Bescheide werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten“, kritisiert Sabine Schudoma, die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin. Und die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg pusht in ihrer Not einen neuen Berufsstand: Sie will in ihren lokalen Ablegern jetzt verstärkt „Bescheiderklärer“ einsetzen.
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